Führerscheingutachten
Nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ein Sehtest erforderlich. Dies gilt für folgende Führerscheinklassen:
A, A1, A2, B, BE, AM, L und T
Falls Sie die Anforderungen des Sehtests nicht erfüllen oder eine der folgenden Führerscheinklassen beantragen, ist ein spezielles augenärztliches Führerscheingutachten erforderlich.
Lkw-Führerscheine (C, CE, C1, C1E)
Busführerscheine (D, DE, D1, D1E)
Personenbeförderung (P-Schein, Taxi-Lizenz)
Zusätzlich müssen Lkw-Fahrer ab einem Alter von 50 Jahren alle fünf Jahre ihren Führerschein verlängern. Hierfür ist ebenfalls ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
